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Beitrag |
   
Jakow
**** Intermediate Benutzername: Jakow
Nummer des Beitrags: 769 Registriert: 02-2004
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 10. April 2008 - 10:42 Uhr: |
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BS"D Mh, der Beitrag hat sich wohl verlaufen. Macht aber auch nicht viel, da es nur ein weiterer Beitrag ist, welche statt mit Argumenten nun Osama zu kritisieren, einfach nur Laschon Hara wiedergibt. |
   
Revenge Unregistered guest
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juli 2008 - 13:19 Uhr: |
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Ich habe gegen die Beleidigungen durch den User ERAN gegen meine Person Anzeige gegen die HAGALIL gemacht. Diese Anzeige wurde verfolgt und an HAGALIL weitergeleitet, wie ich aus einem Schreiben soeben erfahre. HAGALIL KANN SICH NICHT ALLES ERLAUBEN, DIE RECHTSLAGE IST EINDEUTIG. |
   
Ente
*** Member Benutzername: Ente
Nummer des Beitrags: 509 Registriert: 09-2007
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juli 2008 - 13:35 Uhr: |
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Bis dahin würde ich mir ein Kuscheltier kaufen! Das beruhigt deutlich beim Einschlafen! Und morgen gehen wir dann wieder schön zum Onkel, der lange mit Dir spricht! |
   
Yael1
****** Senior Benutzername: Yael1
Nummer des Beitrags: 7720 Registriert: 02-2004
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juli 2008 - 13:50 Uhr: |
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Punisher, lassen Sie endlich die Macher von Hagalil in Ruhe. Nur weil Sie gesperrt worden sind, haben Sie nicht das Recht ein derartiges lächerliches Schauspiel aufzuführen. Das kann die Berliner Komödie am Ku-damm wesenlich besser. Außerdem heißt es Anzeige erstatten und nicht gegen Hagalil, sondern wenn gegen denjenigen, der Sie angeblich beleidigt hat. |
   
Ente
*** Member Benutzername: Ente
Nummer des Beitrags: 510 Registriert: 09-2007
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juli 2008 - 14:00 Uhr: |
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Ich gehe davon aus 7713 hiermit als aktualisiert zu betrachten! |
   
Biko Unregistered guest
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juli 2008 - 14:01 Uhr: |
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Angeblich beleidigt? |
   
Yael1
****** Senior Benutzername: Yael1
Nummer des Beitrags: 7722 Registriert: 02-2004
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juli 2008 - 14:14 Uhr: |
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Angeblich beleidigt? Jura, erstes Semester: Solange niemand von einem Gericht verurteilt ist, gilt die Unschuldsvermutung. Das weiß jedes Kind, auch ohne Jura zu studieren, Punisher. |
   
Biko Unregistered guest
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juli 2008 - 14:37 Uhr: |
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Nun das wird ja jetzt ein Gericht klären. |
   
Yael1
****** Senior Benutzername: Yael1
Nummer des Beitrags: 7725 Registriert: 02-2004
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juli 2008 - 15:06 Uhr: |
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So schnell schießen die Preussen nun nicht, denn zunächst muss erstmal, wie es in Dtl. üblich ist, der Staatsanwalt entscheiden, ob er überhaupt ein Verfahren einleitet oder es wegen Geringfügigkeit einstellt oder der Grundsatz, dass es nur ein Verfahren gibt, "wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus! gestört wird und die Strafverfolgung ein gegenwärtig Anliegen der Allgemeinheit ist" gegeben ist. Sprich: ist ein evt. Verfahren von Amts wegen nicht im Interesse der Öffentlichkeit (& 376 StPO), gibt es kein Verfahren. Dann kann man vielleicht noch Zivilrechtlich klagen, aber das wird teuer. Ich kann mir daher sehr gut vorstellen, wie der Staatsanwalt hier entscheiden wird: einstellen. Das wars meinerseits dazu. (Beitrag nachträglich am 29., Juli. 2008 von Yael1 editiert) |
   
Rani Unregistered guest
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juli 2008 - 16:16 Uhr: |
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Das Internet als Pranger - dass dies nicht einreißt ist durchaus nicht im Interesse der Öffentlichkeit und ehrverletzende öffenltiche Schmährede ist in der Tat ein Straftatbestand. Mit der Verbreitung beleidigender Inhalte über das Internet wird in der Tat der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten gestört. Insbesondere das Nennen, von persönlichen Daten etc. in Verbindung mit beleidigenden Äußerungen ist hierfür beispielhaft, die böswillige Absicht übersteigt in diesem Fall die üblichen Grobheiten beim Austausch unvereinbarer Standpunkte bei weitem und muß keinesfalls hingenommen werden. Einstellung des Verfahrens ohne Folgen Die Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren vorläufig ein, wenn kein Tatverdächtiger namhaft gemacht werden konnte. Sobald sich später neue Ermittlungsansätze ergeben oder Tatverdächtige ermittelt werden, kann das Verfahren vor Ablauf der Verjährungsfrist jederzeit wieder aufgenommen werden. Auch wenn ein Tatverdächtiger (Beschuldigter) ermittelt wurde, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihn ohne weitere Folgen ein, falls sich doch noch seine Unschuld erweist oder das Ermittlungsergebnis nicht genügend Anlass zur Erhebung der Anklage bietet (Beweisnot) oder die Schuld des Täters als gering angesehen wird (Geringfügigkeit). Einstellung des Verfahrens mit Folgen Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren gegen einen Tatverdächtigen (Beschuldigten) unter bestimmten Auflagen oder Weisungen vorläufig einstellen. Wenn er sie binnen einer gesetzten Frist erfüllt, etwa den angerichteten Schaden wieder gutmacht, Zahlung an eine gemeinnützige Organisation oder Arbeit für einen gemeinnützigen Zweck leistet oder an einem Verkehrsunterricht oder einem "Täter-Opfer-Ausgleich" teilnimmt, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren endgültig ein. Diese Art der Verfahrenseinstellung ist nur mit Zustimmung des Gerichts und des Beschuldigten möglich. Täter-Opfer-Ausgleich Im "Täter-Opfer-Ausgleich", der nur mit dem Einverständnis des Opfers durchzuführen ist, vereinbaren Sie mit dem Täter Wiedergutmachung. Der Ausgleich kann Ihnen als Opfer helfen, mit materiellen und seelischen Folgen der Tat besser fertig zu werden; dem Täter wird dabei Strafmilderung oder Absehen von Strafe in Aussicht gestellt. Ihnen als Opfer steht beim "Täter-Opfer-Ausgleich" stets ein erfahrener neutraler Vermittler zur Seite, der zunächst regelmäßig mit Ihnen und mit dem Täter getrennte Gespräche führt, um die jeweiligen Erwartungen und Ziele zu klären und damit das Ausgleichsgespräch vorzubereiten. Eine Konfrontation mit dem Täter ohne Begleitung und Unterstützung brauchen Sie dabei nicht zu befürchten. Viele Opfer haben mit einem "Täter-Opfer-Ausgleich" gute Erfahrungen gemacht. Wenn Sie als Opfer daran interessiert sind, sollten Sie die Polizei oder die Staatsanwaltschaft darauf ansprechen. Übrigens wird es nicht teuer - auch wenn man zivil klagt - bei Erfolg trägt die Kosten der Beklagte. Die Anzeige von 'Revenge' wird wie es aussieht nicht die einzige sein, welche Hagalil in diesen Tagen erwartet. Rani |
   
Yael1
****** Senior Benutzername: Yael1
Nummer des Beitrags: 7726 Registriert: 02-2004
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juli 2008 - 18:44 Uhr: |
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Mit der Verbreitung beleidigender Inhalte über das Internet wird in der Tat der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten gestört. Das sehen die Staatsanwaltschaften sehr oft ganz anders. Ich habe eine spezielle Erfahrung genau damit gemacht. Und da ist die hier angebliche Beleidigung harmlos dagegen. Ich weiß daher sehr genau, wovon ich rede. Sie scheinen die juristische Realität völlig zu überschätzen. Übrigens wird es nicht teuer - auch wenn man zivil klagt - bei Erfolg trägt die Kosten der Beklagte. Ja, wenn... Aber klar, Zivilklagen ist ja mittlerweile das neue Hobby in diesem Land. Des Deutschen liebstes Kind, sozusagen. Kommt heute wieder einmal auf RTL II: Prozessflut in Deutschland. Die Juristen haben wirklich wichtigeres zu tun. PS: Wenn sich Menschen nur mal Ansatzweise so gegen Nazis engagieren würden, wie sie es lieben zu prozessieren, wären Nazis ein weitaus geringeres Problem. Aber klar: Jeder ist sich selbst der Nächste. Die Anzeige von 'Revenge' wird wie es aussieht nicht die einzige sein, welche Hagalil in diesen Tagen erwartet. Habt ihr kein anderes Hobby, als ewig zu drohen? PS: Warum wird ständig unter anderen Nicks geschrieben? Ist es so schwer zu einem Nicknamen zu stehen? Scheint so. Aber das ist jetzt nicht mehr mein Problem. @ente ab jetzt 7726. (Beitrag nachträglich am 29., Juli. 2008 von yael1 editiert) |
   
Rani Unregistered guest
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juli 2008 - 21:10 Uhr: |
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Harmlos ist das ganz und gar nicht, da im Internetzeitalter Profile von Menschen erstellt werden und beleidigende Inhalte im Netz für alle Zeiten erhalten bleiben. Auf solche Art und Weise werden Existenzen vernichtet und gerade dieser Weg der Verbreitung ist alles andere als harmlos. Hierzu gibt es eine eindeutige Rechtssprechung. |
   
Ente
*** Member Benutzername: Ente
Nummer des Beitrags: 532 Registriert: 09-2007
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 14. August 2008 - 16:20 Uhr: |
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" Raul Gersson, Pressesprecher der BPB, sagte WELT ONLINE, dass Watzal im Bereich "Recherche und Vorlage von förderfähigen Websites zur politischen Bildung“ tätig sei." Ich hoffe nicht als Einziger |
   
Efem
**** Intermediate Benutzername: Efem
Nummer des Beitrags: 1332 Registriert: 08-2000
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 14. August 2008 - 23:23 Uhr: |
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Das sollte eher in Fortsetzung des Watzal-Threads hier --> klick! <-- diskutiert werden. efem |
   
Ente
*** Member Benutzername: Ente
Nummer des Beitrags: 533 Registriert: 09-2007
| | Veröffentlicht am Freitag, 15. August 2008 - 12:27 Uhr: |
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"förderfähige Websites zur politischen Bildung"? haGalil?? Passt nicht??? hm |
   
Ente
*** Member Benutzername: Ente
Nummer des Beitrags: 541 Registriert: 09-2007
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 21. August 2008 - 20:46 Uhr: |
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Ist mir irgendwie die Verpflichtung abhandengekommen in den Threads nur noch unregistriert zu schreiben? Kann mich ja in die Intention einiger (ob M/W) einfühlen, aber lustig ists ned! |